ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BANKETTE, ANLÄSSE UND HOCHZEITEN

 

1 Leistung, Leistungsgebiet

Die Bad Balgach Gastro Gmbh („Bad Balgach by Schützelhofer”) verpflichtet sich, Ihren Anlass professionell und sorgfältig durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legen wir Wert auf eine einwandfreie Spitzenqualität. Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation des Anlasses. Ohne Gegenbericht akzeptieren Sie als Kunde unsere Konditionen und unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2 Offerte und Bestätigung

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreiten wir eine individuelle, abgestimmte und detaillierte schriftliche Offerte.

Erst wenn die unterschriebene Offerte an uns retourniert wurde (via E-Mail oder Post), ist die Zusage der Veranstaltung für uns verbindlich.
Sollten wir die unterschriebene Offerte und die Vorauszahlung bis 4 Wochen vor dem Event nicht vorliegen haben, geben wir das Datum ohne weitere Meldung wieder frei. Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menü- und Weinauswahl, Bestuhlung, Tisch- und Saaldekoration, Menüdruck, technische Hilfsmittel etc. sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben.

3 Mindestumsatz bei exklusiv Buchung und Vorauszahlungsrichtlinien

Bei einer exklusiven Buchung des gesamten Erdgeschosses, - Winzerstübli,  sowie Restaurant mit Terrasse - , wird am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ein Mindestumsatz von CHF 11.500.00 sowie am Freitag und Samstag ein Mindestumsatz von CHF 13.500.00 verbunden mit einer Vorauszahlung des Menüpreises mal in der Offerte angegebenen Personenanzahl verrechnet. Wir bitten Sie diesen Betrag bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung auf nachstehendes Bankkonto zu überweisen.

Der nicht erreichte Mindestumsatz kann nicht vergütet oder rückerstattet werden.

3.1 Vorauszahlungsrichtlinien für nicht exklusive Buchungen

Sofern in der Offerte keine abweichende Regelung vereinbart wird, gelten die folgenden Vorauszahlungsrichtlinien:

Als Vorauszahlung verrechnen wir den Menüpreis mal der in der Offerte angegebenen Personenanzahl. Wir bitten Sie diesen Betrag bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung auf nachstehendes Bankkonto zu überweisen.

Bei einer exklusiven Buchung des Erdgeschoss steht die gebuchte Lokation am Tag des Events frühestens ab 15.00 Uhr, am Samstag und Sonntag frühestens ab 10.00 Uhr zur Verfügung. Vorgängig können keine Aufbauten und Dekorierungen vorgenommen werden.

3.2 Bankdaten

Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: Banküberweisungen, Barzahlung (CHF, Euro - nach Tageskurs), Kreditkarten (Master Card, Visa) oder EC- Card.

Bad Balgach Gastro GmbH
Hauptstrasse73 
9436 BALGACH 

Alpha Rheintal Bank AG 
9435 Heerbrugg
IBAN: CH85 0692 0073 8727 1000 0
Bankclearing: 6920
Swift/ BIC:  ARBHCH22

4 Korkgeld, Zapfengeld, Kuchengeld

Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nach schriftlicher Vereinbarung sehr gerne erlaubt.
Die Regelung für Zapfengeld ist wie folgt:

Weiss- / Rot- und Schaumwein: pro 0.75 Ltr. Flasche CHF 45.00
Champagner pro 0.75 Ltr. Flasche CHF 60.00
Raritäten: pro 0,75 Ltr. Flasche CHF 150.00
Spirituosen pro 0,7 Ltr. Flasche CHF 100.00
Kuchengeld: CHF 9.00 pro Person

5 Annullierung

Sofern in der Offerte keine abweichende Regelung vereinbart wird gelten die folgenden Annullationsrichtlinien:

Bei einer Annullierung ab 30 Tage vor dem Anlass verrechnen wir pauschal CHF 500.00 Umtriebsspesen.
Bei einer Annullierung ab 15 Tage vor dem Anlass verrechnen wir 50 % des Menüpreises.
Bei einer Annullierung ab 5 Tag vor dem Anlass verrechnen wir 100 % des Menüpreises.

Sämtliche Annullierungen müssen in Schriftform vorliegen.

6 Gästeanzahl

Die genaue Gästeanzahl muss spätestens 24 Stunden vor dem Anlass bekannt gegeben werden. Die Gästeanzahl, welche 24 Stunden vor dem Anlass bekannt gegeben wird, ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt.

Erfolgt keine Meldung wird die Gästeanzahl verrechnet, die in der Offerte ausgewiesen ist. Eine kurzfristige Erhöhung der Personenzahl wird ebenfalls verrechnet.

7 Technische Hilfsmittel

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Bad Balgach Gastro Gmbh bedarf der schriftlichen Zustimmung. Diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Elektrotechnikers abhängig gemacht werden.

Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen gehen zulasten des Kunden.

Die entstehenden Stromkosten werden pauschal erfasst und berechnet.

7.1 Raummiete

Die Raummiete beträgt für den ganzen Tag CHF 290.00, für den halben Tag CHF 190.00
Inkludiert sind folgende Leistungen: Beamer, Leinwand, Flip - Chart, Highspeed - Internet, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, Kaffee, Tee, sowie gratis Parkplätze.

8 Nachtruhe, Verlängerung und Musik

8.1 Verlängerung

Sofern in der Offerte keine abweichende Regelung vereinbart wird gelten folgende Verlängerungsrichtlinien.

Unsere Sperrstunde ist 23.30 Uhr. Bis 00.30 Uhr verrechnen wir keine Gebühr für die Verlängerung, ab 00.30 Uhr verrechnen wir eine Gebühr pro angefangene Stunde. Die Höhe der Gebühr pro Stunde ist vom Mitarbeiteraufwand abhängig. Die maximale Verlängerung ist bis 02.30 Uhr. Eine Verlängerung muss in der Offerte ausdrücklich enthalten sein.

Es ist die Pflicht des Gastes, sämtliche Dekorationen, Geschenke, persönliche Gegenstände etc. am selben Tag nach dem Event abzubauen, mitzunehmen und das Restaurant so zu verlassen, wie er es vorgefunden hat.

Bei zuwider handeln, verrechnen wir Umtriebsspesen je nach Aufwand, mindestens jedoch CHF 500.00.

8.2 Nachtruhe

Im Aussenbereich gelten ab 23.00 Uhr die gesetzlichen Nachtruhezeiten. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung bei Zuwiderhandlung und Gesetzesüberschreitungen.

Bei Zuwiderhandlung behält sich die Bad Balgach Gastro Gmbh vor, den Anlass vorzeitig zu beenden und alle daraus entstehenden Kosten dem Kunden zu verrechnen.

Equipment wie beispielsweise Kabel, Stecker, Beamer, Leinwand, Klebeband etc. müssen selber organisiert werden und am selben Tag wieder mitgenommen werden.

8.3 SUISA-Abgaben

Von Gesetzes wegen ist jeder Veranstalter eines Anlasses mit musikalischer Unterhaltung selbst dazu verpflichtet, dies der SUISA (Schweiz. Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) zu melden.
Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik-Auftritten sind vom Kunden selbst anzumelden und abzugelten.

9 Dekoration, Menükarten

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl von Kerzen, Blumen, Raum- und Tischdekoration. Die „Bad Balgach by Schützelhofer“ Standard-Dekoration ist kostenlos. Der hauseigene Druck von Menükarten ist kostenlos. Spezialdrucke werden nach Aufwand laut Offerte der Druckerei verrechnet.

Das Restaurant ist denkmalgeschützt. Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial an Decken und Wänden ist nicht gestattet.
Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen keine Empfangstische, Werbematerial etc. aufgestellt werden.
Es ist untersagt selbständig Änderungen an Gebäude, Einrichtung, Bestuhlung, Terrasse, Räumen etc. vorzunehmen.

9.1 Probeessen

Wenn Sie eine Hochzeit mit mehr als 40 Personen planen, würden wir uns sehr freuen, Sie zum Probeessen einladen zu dürfen. Das Probeessen offerieren wir der Braut und dem Bräutigam sehr gerne, lediglich die dabei konsumierten Getränke verrechnen wir anhand unserer jeweils gültigen Restaurantpreisliste.

10 Feuerwerk und Wunderkerzen

Der Gebrauch von Wunderkerzen und anderen leicht entzündbaren Gegenständen ist im Inneren und auf den Terrassen strengstens untersagt, im Gartenbereich jedoch erlaubt.

Die Bad Balgach Gastro Gmbh hat keine Erlaubnis Feuerwerke durchführen.

Sollte ein Feuerwerk gewünscht sein, ist es die Pflicht des Kunden, notwendige Bewilligungen einzuholen, die gesetzlichen Sicherheitskonzepte umzusetzen und das Feuerwerk zu organisieren.

11 Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden, an Gebäude, Aussenbereich oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Gäste, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die Bad Balgach Gastro Gmbh haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für auf der Terrasse gelagerte Gegenstände, wie zum Beispiel liegen gebliebene Dekoration des Kunden etc., übernehmen wir keine Haftung.

12  Rechnungsstellung, Bezahlung

Nach der Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von der Bad Balgach Gastro Gmbh eine Rechnung mit detaillierter Auflistung. Die Rechnung wird an die in der Offerte angegebene Rechnungsadresse geschickt und ist bei Erhalt innerhalb 14 Tagen ohne weiteren Abzug zahlbar. Ungerechtfertigte Abzüge werden zurückgefordert.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist St. Gallen.